Ratgeber · Energie
Der Energieausweis beim Verkauf und Vermieten
Der Energieausweis ist beim Verkauf und bei der Vermietung Pflicht. Was der Unterschied zwischen Verbrauchs- und Bedarfsausweis ist, welche Angaben in Anzeigen gehören und welche Bußgelder drohen.

Der Energieausweis dokumentiert die energetische Qualität eines Gebäudes und ordnet sie auf einer Skala von A+ bis H ein. Rechtliche Grundlage ist das Gebäudeenergiegesetz (GEG). Für Eigentümer ist er kein bürokratisches Beiwerk, sondern beim Verkauf und bei der Vermietung eine echte Pflicht mit festen Vorgaben.
Wann Sie einen Energieausweis brauchen
Ein gültiger Energieausweis muss vorliegen, sobald eine Immobilie verkauft, vermietet oder verpachtet wird. Er ist Interessenten spätestens bei der Besichtigung unaufgefordert vorzulegen und nach Vertragsabschluss zu übergeben. Ausnahmen gelten unter anderem für bestimmte kleine Gebäude und für Baudenkmäler. Ein Energieausweis ist ab Ausstellung in der Regel zehn Jahre gültig.
Verbrauchs- oder Bedarfsausweis?
- ✓Der Verbrauchsausweis basiert auf dem tatsächlichen Energieverbrauch der letzten Jahre — er ist meist günstiger, aber vom Heizverhalten der Bewohner abhängig.
- ✓Der Bedarfsausweis wird aus den Bau- und Anlagendaten des Gebäudes berechnet und ist damit nutzerunabhängig, aber aufwendiger zu erstellen.
- ✓Für bestimmte ältere Wohngebäude mit wenigen Wohnungen und schlechtem Sanierungsstand ist der Bedarfsausweis vorgeschrieben; sonst besteht oft ein Wahlrecht.
Pflichtangaben in Immobilienanzeigen
Schon in einer kommerziellen Verkaufs- oder Vermietungsanzeige müssen zentrale Kennwerte aus dem Energieausweis stehen. Dazu gehören in der Regel die Art des Ausweises, der wesentliche Energiekennwert, der wesentliche Energieträger der Heizung, das Baujahr und die Energieeffizienzklasse. Diese Angaben müssen also bereits vor der ersten Besichtigung vorliegen.
Bußgelder nicht unterschätzen
Verstöße gegen die Pflichten rund um den Energieausweis gelten als Ordnungswidrigkeit und können mit Bußgeldern von bis zu 10.000 Euro geahndet werden — etwa wenn kein gültiger Ausweis vorliegt, er nicht rechtzeitig vorgelegt wird oder Pflichtangaben in der Anzeige fehlen. Es lohnt sich daher, den Ausweis früh zu beschaffen.
So gehen Sie praktisch vor
- ✓Prüfen Sie, ob ein noch gültiger Ausweis vorhanden ist (Ausstellungsdatum).
- ✓Klären Sie, ob Sie einen Verbrauchs- oder Bedarfsausweis benötigen oder wählen dürfen.
- ✓Beauftragen Sie einen berechtigten Aussteller rechtzeitig vor der Vermarktung.
- ✓Übernehmen Sie die Pflichtkennwerte korrekt in jede Anzeige.
- ✓Legen Sie den Ausweis bei Besichtigungen vor und übergeben ihn bei Abschluss.
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